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28. Jan.. 2026
| 14:30

Kommunalwahl am Sonntag, 8. März

Am Sonntag, den 8. März, wählt Ergoldsbach einen neuen Bürgermeister sowie einen neuen Marktgemeinderat. Rund 7.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten in diesen Tagen per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Die Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach informiert nachfolgend über die wichtigsten Termine und Hinweise.

In der Wahlbenachrichtigung sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Insgesamt stehen am Sonntag 11 Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

 

🗳️ Briefwahl – Unterlagen auch online beantragen

Mit der Wahlbenachrichtigung können auch die Briefwahlunterlagen inklusive Wahlschein beantragt werden. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte die Unterlagen frühzeitig anfordern und rechtzeitig zurücksenden.

Ein schriftlicher Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis Freitag, 6. März, um 15 Uhr beim Wahlamt im Rathaus Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, eingegangen sein. Der Zugang ist barrierefrei.

 

💻 Online-Antrag

Von Montag, 2. Februar, bis Sonntag, 1. März, besteht auf der Homepage der Marktgemeinde Ergoldsbach unter
www.markt-ergoldsbach.de/buergerservice-online/
die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dies ist auch über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code möglich.

 

✉️ Antrag per Post

Wer per Briefwahl wählen möchte, kann wie bisher den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen, unterschreiben und in einem ausreichend frankierten Umschlag per Post versenden.

 

⚠️ Wichtiger Hinweis zur möglichen Stichwahl

Sollte am Sonntag, den 22. März, eine Landratsstichwahl stattfinden, können die erforderlichen Briefwahlunterlagen bereits jetzt sowohl online als auch postalisch mitbeantragt werden. Hierzu ist das entsprechende Feld im Antrag anzukreuzen.

 

 

📦 Versand der Briefwahlunterlagen

Die Beantragung der Briefwahl ist zwar bereits ab dem 2. Februar möglich, die Ausgabe bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt aus gesetzlichen Gründen jedoch erst ab Montag, 16. Februar 2026.

Die Zusendung an eine abweichende Adresse ist möglich, muss jedoch bereits bei der Antragstellung angegeben werden. Eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ist nicht möglich.

 

🕘 Öffnungszeiten des Wahlamtes (ab 16. Februar)

  • Montag, Dienstag, Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00–12:00 Uhr
  • Freitag vor der Wahl (6. März): durchgehend 8:00–15:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: