Goldbachhalle

Goldbach-Halle

Die Goldbach-Halle wurde als Sport- und Mehrzweckhalle 1979 konzipiert und im Frühjahr 1988 fertiggestellt. Bis zu 1000 Plätze können belegt werden. 

Sie ist für viele Sportmöglichkeiten ausgerüstet und markiert. Die Größe der Halle beträgt 45 x 27 Meter, die in drei Hallenteile mit je 15 x 27 Meter unterteilt werden kann. Für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen stehen eine großzügige Bühne bzw. ein Podium bereit. Insgesamt 1000 Stühle und 120 Tische können je nach Bedarf aufgestellt werden. Ein Bewirtschaftungsanbau mit Kühlanlage wurde ebenfalls eingerichtet.

Seit Bestehen der Goldbach-Halle wurden schon unzählig viele Konzerte und Großveranstaltungen durchgeführt.  

Die Benutzungsgebühren für Veranstaltungen wurden wie folgt gemäß Hallenordnung festgelegt:

    a) Kommerzielle Veranstaltungen (wie z.B. Tanzveranstaltungen, Flohmärkte, Versammlungen, Konzerte von nicht örtlichen Vereinen und Verbänden, gewerblichen Konzertveranstaltern oder Agenturen;

je Tag 600,00 € zuzüglich anfallende Personalkosten für den Hallenwart und die Reinigung. Die Kosten für Strom werden anhand der tatsächlich verbrauchten kWh abgerechnet. Die Dokumentation der verbrauchten kWh erfolgt durch die Anlage 1 der Hallenordnung. 

    b) Veranstaltungen örtlicher Vereine (wie z.B. Tanzveranstaltungen, div. Feste)

mit Eintrittsentgelt je Tag 300,00 € zuzüglich anfallende Personalkosten für den Hallenwart und die Reinigung 

    c) Veranstaltungen von örtlichen Vereinen (wie z.B. Tanzveranstaltungen, div. Feste)

ohne Eintritt je Tag 150,00 € zuzüglich anfallende Personalkosten für den Hallenwart und die Reinigung 

    d) Sport- oder Kulturveranstaltungen örtlicher Vereine ohne Eintrittsentgelt

je Stunde 26,00 € incl. Personalkosten; bei Benutzung des Bewirtschaftungsanbaus wird eine Pauschale von 52,00 € je Tag berechnet. 

e) Die Musikschule Summer sowie Chöre und Musikgruppen werden von den Hallengebühren             bei musikalischen Veranstaltungen, die der Allgemeinheit dienen und bei welchen kein Eintrittsgeld     verlangt wird, befreit. 

Wenn die Goldbach-Halle am darauf folgenden Tag bis spätestens 10.00 Uhr (betrifft Samstage, Sonntage sowie Feiertage) geräumt ist, fallen keine zusätzlichen Belegungskosten an. Montag bis Freitag ist die Halle bis 08.00 Uhr (ohne zusätzliche Belegungskosten) zu räumen.

Bei den Gebühren a, b und c sind die Kosten für die Benutzung der Bewirtschaftungsräume bereits enthalten!

Informationen erhalten Sie bei Herrn Heitzer Tel.Nr.: 08771/3061 oder Herrn Hallenwart Högl Tel.: 08771/3436.


Beleuchtungssanierung der 3-fach-Sporthalle (Goldbachhalle) und den Nebenräumen mit LED-Leuchten
Laufzeit: 01.08.2020 bis 31.07.2021

 Beteiligte Partner:

Projektträger Jülich, Berlin
Ingenieurbüro Kaulich & Hofmann, Lappersdorf
Elektro Unterreithmayr GmbH & Co. KG, Landshut

Förderkennzeichen: 03K14388


Ziel und Inhalt des Vorhabens: Modernisierung und Stromeinsparung in der Goldbachhalle durch Umstellung der Beleuchtungstechnik auf LED

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von Ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.